Bitte bewerben Sie sich für den Preis der Unternehmerin des Landes Brandenburg 2022 oder für den Preis der Existenzgründerin des Landes Brandenburg 2022 ausschließlich über die folgenden Online-Bewerbungsformulare. Dies soll die Vergleichbarkeit zwischen den eingereichten Bewerbungen ermöglichen. Um am Wettbewerb zur Existenzgründerin des Landes Brandenburg 2022 teilzunehmen, darf die Existenzgründung nicht vor dem 1. Januar 2020 erfolgt sein. Bitte beachten Sie, dass für eine vollständige und damit gültige Bewerbung das passende Formular bis zum Bewerbungsschluss am 28. Februar 2022 ausgefüllt vorliegen muss.
Eine Doppelbewerbung für beide Preise ist ausgeschlossen.
Beteiligen können sich:
- Unternehmerinnen, die mindestens 25 Prozent der Geschäftsanteile halten und die
- Geschäftsführungsfunktion innehaben
- Kleinstunternehmerinnen
- Freiberuflerinnen und Solo-Unternehmerinnen
- Gründerinnen, die ihren Geschäftssitz im Land Brandenburg haben.
Die Jury, bestehend aus ausgewiesenen Expertinnen und Experten der Brandenburger Wirtschaft, unter Leitung des Staatsekretärs im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, Hendrik Fischer, wählt aus den eingereichten Bewerbungen die drei Preisträgerinnen für den Preis der Unternehmerin des Landes Brandenburg 2022 sowie die Preisträgerin für den Preis der Existenzgründerin des Landes Brandenburg 2022 aus.
Die ausgelobten Preisgelder betragen für die Plätze eins bis drei 3.000 €, 1.500 € und 1.000 €. Die Existenzgründerin des Landes Brandenburg 2022 erhält ein Preisgeld von 1.500 €.
Sollte das Online-Bewerbungsverfahren eine Barriere darstellen, kann die Bewerbung unter Angabe von Gründen auch auf anderem Wege (z. B. per E-Mail) erfolgen. Bitte wenden Sie sich dafür an das Organisationsbüro unter (0331) 583 955 05 oder info@ugt-brandenburg.de.
Die Einreichung ist kostenfrei.
Die Bewerbungsfrist für 2022 ist seit dem 28. Februar abgelaufen.