Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie verleiht im Jahr 2022 im Rahmen des 13. Unternehmerinnen- und Gründerinnentages zum zehnten Mal den Preis zur Unternehmerin des Landes Brandenburg.
Zudem wird die Existenzgründerin des Landes Brandenburg 2022 ausgezeichnet.
Die Ausschreibung für den Wettbewerb endet am 28. Februar 2022.
Zur Teilnahme am Wettbewerb aufgerufen werden:
- Unternehmerinnen, die mindestens 25 Prozent der Geschäftsanteile halten und die Geschäftsführungsfunktion innehaben
- Kleinstunternehmerinnen
- Freiberuflerinnen und Solo-Unternehmerinnen
- Gründerinnen, die Ihren Geschäftssitz im Land Brandenburg haben.
Für den Preis „Existenzgründerin des Landes Brandenburg“ gilt zusätzlich:
- Die Existenzgründung darf nicht vor dem 1. Januar 2020 erfolgt sein.
Hinweis: Für den Preis der Unternehmerin des Landes Brandenburg ist der Zeitpunkt der Unternehmensgründung unerheblich!
Was geschieht mit Ihrer Bewerbung?
Ihre Bewerbung wird vom Organisationsbüro auf Vollständigkeit überprüft. Falls etwas fehlen sollte, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Organisationsbüros zu Ihnen Kontakt aufnehmen, damit Sie gegebenenfalls Unterlagen nachreichen können.
Einige Tage nach dem offiziellen Bewerbungsschluss (28. Februar 2022) erhalten alle Bewerberinnen eine offizielle Eingangsbestätigung und eine Einladung zum Unternehmerinnen- und Gründerinnentag per E-Mail. Aus Gründen des Teilnahmemanagements ist eine elektronische Anmeldung für die Festveranstaltung erforderlich! Über die Vergabe der Preise entscheidet die Jury.
Die Preise
Die ausgelobten Preisgelder im Wettbewerb zur Unternehmerin des Landes Brandenburg betragen 3.000, 1.500 und 1.000 Euro. Der Preis für die Existenzgründerin des Landes Brandenburg ist mit einem Preisgeld von 1.500 Euro dotiert.
Die Jury
Die Jury besteht aus ausgewiesenen Expertinnen und Experten der Brandenburger Wirtschaft unter Leitung des Staatssekretärs des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, Hendrik Fischer.